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werden wir in jedem Falle einen spezialsierten Rechtsbeistand
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Anwalts- und Rechtskosten, erheben. Einen Schadenersatzanspruch
für den uns dadurch entstandenen Aufwand behalten wir
uns ebenfalls vor.
Hierzu folgender
Hinweis: Das OLG München (Urt. v. 08.01.2008 -
Az.: 29 W 2738/07) hat entschieden, dass ein zu Unrecht Abgemahnter
einen Schadensersatzanspruch hat.
Bildquelle für Foto:
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